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Häuslebauer-Pflicht: „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ ab 2009

Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das verabschiedete „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut sechs Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden Effekten hat das Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für Hausbesitzer: Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler Energieträger. Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare Energien in ihre Energieversorgung integrieren möchten, können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten wählen:
Eine Solaranlage liefert in den warmen Monaten genug Energie, um den Trinkwarmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anlagen können auch einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Gut geeignet sind dazu beispielsweise effiziente Brennwertgeräte, Holzheizungen oder Wärmepumpen.

 

Alternativen:

Ersatzmaßnahmen

Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren Energien nutzen können oder wollen, können Ersatzmaßnahmen durchführen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen.
Beispielsweise kann der Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern, dass er um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Bezieht der Bauherr seine Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung, hat er ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.

Der Energieberater hilft

Die Gestaltungsmöglichkeiten zum Einsatz Erneuerbarer Energien sind vielfältig. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude maßgeschneiderte Lösung. Und nicht nur bei Neubauten ist der Einsatz Erneuerbarer Energien sinnvoll, gerade im Gebäudebestand schlummern große Einsparpotenziale. Der Bund fördert dazu den Einsatz Erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm mit attraktiven Zuschüssen.

Sprechen Sie uns, wir unterstützen Sie gern! 

 

Häuslebauer-Pflicht: Neues Wärmegesetz ab 2009

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